Rekonstruktionen
Den Wiederaufbau einer zerstörten Gelenkstruktur durch das Einbringen von stabilisierenden Substanzen kann man
unter dem Begriff Rekonstruktion zusammenfassen.
Sie findet sowohl bei knöchernen Bestandteilen (Vertebroplastie, Kyphoplastie)
als auch bei Gelenkflüssigkeiten (Hyaluronsäure-Therapie) Anwendung.
Vertebroplastie / Kyphoplastie (wird bei uns nicht durchgeführt)
Ein instabiler bzw. sich auflösender oder teilweise zerstörter Wirbelknochen wird durch die Injektion eines Knochenzementes wieder
von innen heraus stabilisiert und dadurch vor dem Zusammenbruch geschützt. Auch ein bereits gebrochener Wirbelknochen kann durch eine
Vertebroplastie restabilisiert werden.
Bedingt durch einen gestörten Knochenstoffwechsel verändert sich langfristig die Mikroarchitektur unserer Knochen. Hervorgerufen z.B.
durch eine hormonelle Dysbalance oder durch schlechte Mineralstoffversorgung wird dieser pathologische Prozess als Osteoporose (Knochenschwund)
bezeichnet. Auch ein Tumor kann die Mikroarchitektur des Knochens angreifen und zerstören.
Bisher wurden medikamentöse wie auch nichtmedikamentöse Maßnahmen zur Behandlung der Schmerzen kombiniert. Neben Schmerzmedikamenten finden
hierbei insbesondere physiotherapeutische Maßnahmen wie Wärme und Kälte oft Anwendung. Die häufige Schenkelhalsfraktur wird regelmäßig durch
Operation mit Nagelung bzw. Prothesen versorgt. Bei Wirbelkörperbrüchen ist eine Operation dieser Art selten möglich, da angrenzende Strukturen
nicht genügend Halt für Schrauben und Nägel bieten. Über Wochen dauernde Bettruhe war bisher die Konsequenz.
Eine neue minimal-invasive Methode, die bei einer 90%igen Erfolgsrate Schmerzlinderung ermöglicht, ist die Vertebroplastie / Kyphoplastie.
Der poröse oder gebrochene Wirbelkörper wird mit flüssigem Knochenzement aufgefüllt. Der Zement härtet in kurzer Zeit aus und gibt dem Wirbelkörper
neue Stabilität. Dieser Vorgang (Vertebroplastie) geschieht unter lokaler Betäubung, während ein oder zwei Kanülen durch die Haut in den Wirbelkörper
gebracht werden, über die die Injektion des Zementes erfolgt. Der Ablauf der Injektion erfolgt unter Kontrolle durch ein bildgebendes Verfahren
(Röntgen oder Computertomographie).
Ist der Wirbelkörper bereits eingebrochen und hat dadurch erheblich an Volumen verloren, kann man mit einem weiteren neuartigen Verfahren,
der Kyphoplastie, diesen durch einen Ballonkatheder wieder aufrichten. Der entstandene Hohlraum wird dann, ähnlich der Vertebroplastie,
ebenfalls mit flüssigem Zement ausgefüllt und somit der Wirbelkörper rekonstruiert.
Indikationen
- osteoporosebedingte bzw. tumorbedingte instabile Wirbelkörper
- Wirbelfrakturen
Kontraindikationen
- entzündliche Prozesse im Knochen
- allgemeine Injektionskontraindikationen (z.B. Gerinnungsstörungen)
Nebenwirkungen und Gefahren
- unter Beachtung aller Kontraindikationen treten keine Nebenwirkungen auf
- normales Infektionsrisiko bei Spritzenapplikation
- normales OP-Risiko
- Risiko des Austritts von Knochenzement mit möglich notwendiger offener Operation zur Beseitigung des Knochenzementes
Therapie-Ablauf
- teilstationär bzw. kurzstationär
Arbeitsfähigkeit
Im Anschluss an die Behandlung sind sie vier Wochen arbeitsunfähig.
Sportaktivitäten
Je nach Heilverlauf sind für ca. 12 Wochen keine Sportaktivitäten möglich.
Kostenträger
Die Leistungen im Rahmen einer Vertebroplastie / Kyphoplastie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen erstattet.
Hyaluronsäure-Therapie
Ein natürlicher Bestandteil der Gelenkflüssigkeit wird in ein arthrotisch verändertes Gelenk injiziert. Als Folge erhöhen sich
über längeren Zeitraum die Beweglichkeit, die Belastbarkeit und damit die Funktionalität des Gelenkes, einhergehend mit deutlicher
Schmerzreduktion.
Die Beweglichkeit eines Gelenkes ist entscheidend abhängig von der Gelenkflüssigkeit. Die zähflüssige, elastische Flüssigkeit
sorgt für ein reibungsarmes Gleiten der Knorpelflächen zweier artikulierender Knochen - ähnlich dem Öl in einem Getriebe. Sie
schmiert das Gelenk, dämpft Stöße und schützt damit die Knorpelflächen vor Abrieb. Weiterhin dient sie der Knorpelmasse als
Nahrungsgrundlage. Ein wesentlicher Bestandteil der Gelenkflüssigkeit ist Hyaluronsäure. In einem arthrotisch veränderten Gelenk
ist diese entweder kaum noch vorhanden oder die Gelenkflüssigkeit krankhaft so verändert, dass sie die wichtigen Aufgaben nicht mehr
erfüllen kann. Die Folge sind Schmerz und Bewegungseinschränkungen.
Der Gelenkflüssigkeitsersatz mit Hyaluronsäure lässt sich am besten mit dem Begriff "Flüssigkeitsprothese" umschreiben. Mittels einer
Injektion wird die arthrotisch veränderte Gelenkflüssigkeit wieder mit Hyaluronsäure angereichert. Unebenheiten der Knorpeloberfläche
werden ausgeglichen und dadurch ein leichteres Gleiten des Gelenkes ermöglicht. Die schmierende und stoßdämpfende Eigenschaft der
Gelenkflüssigkeit und der natürliche Schutz des Knorpels werden wieder normalisiert. Die Funktionalität und Belastbarkeit des
betroffenen Gelenkes kann deutlich erhöht werden und über einen längeren Zeitraum ist zum Teil auch eine Regeneration des Gewebes
möglich. Mitunter kann eine mehrere Monate andauernde Schmerzfreiheit erreicht werden.
Indikationen
Alle arthrotisch veränderten Gelenke (die Wirkungsdauer und die Erfolgswahrscheinlichkeit sinkt mit Zunahme der Arthrosestufe).
Kontraindikationen
- entzündliche Prozesse im Gelenk
- allgemeine Injektionskontraindikationen (z.B. Gerinnungsstörungen)
Nebenwirkungen und Gefahren
- unter Beachtung aller Kontraindikationen treten keine Nebenwirkungen auf
- normales Infektionsrisiko bei Spritzenapplikation
Therapie-Ablauf
Die Behandlungsdauer muss individuell angepasst werden. Bei Reizzuständen im Kniegelenk müssen zunächst diese behandelt werden.
Im Anschluss erfolgen in der Regel 3 Injektionen mit dem Hyaluronsäurepräparat in einem Abstand von etwa einer Woche. Bei stärkerem
Arthrosegrad kann jeweils alle 3 Monate eine Injektion fortsetzend gegeben werden.
Arbeitsfähigkeit
- keine Einschränkung
Sportaktivitäten
- keine Einschränkung
Kostenträger
Die Leistungen im Rahmen einer Hyaluronsäuretherapie werden nur von den Privatversicherungen erstattet.